Was bedeutet die Abkürzung?
ApoG

Bedeutung:
Apothekengesetz

bedeutet: Apothekengesetz, abgekürzt: ApoG

Gesetz über das Apothekenwesen. Es regelt die Grundlagen des Betriebs von Apotheken in Deutschland.

Aufgabe der Apotheken ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Das Apothekengesetz bestimmt, dass Betreiber einer Apotheke nur ein Apotheker oder eine Apothekerin sein darf. Diese bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Apotheker/ eine Apothekerin darf eine Apotheke und höchsten bis zu drei Filialapotheken betreiben (§ 1 Abs. 2 ApoG).

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