Was bedeutet die Abkürzung?
DSB
Bedeutung:
Datenschutzbeauftragter
bedeutet: Datenschutzbeauftragter, abgekürzt: DSB
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist die zuständige Person für Fragen des Datenschutzes in Unternehmen, Behörden oder Vereinen.
Unternehmen, die regelmäßig besonders sensible Daten verarbeiten oder mehr als 20 Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten beschäftigen, sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Es kann sowohl ein interner als auch ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Rechtswörterbuch.de
zuletzt bearbeitet am