Was bedeutet die Abkürzung?
DSL

Bedeutung:
Drittschadensliquidation

bedeutet: Drittschadensliquidation, abgekürzt: DSL

Eine sog. Drittschadensliquidation (DSL) regelt den Fall einer Schadensverlagerung. Sie kommt in Betracht, wenn ein Schaden typischerweise nicht beim Ersatzberechtigten sondern bei einem Dritten eintritt (der Ersatzberechtigte hat keinen Schaden und der geschädigte hat keinen eigenen Anspruch gegen den Schadensverursacher).

Autor
zuletzt bearbeitet am
Weiterführend (externe Links):
Diese Seite teilen:

Mehr zum Thema
Drittschadensliquidation

Zum Thema Drittschadensliquidation sind weitere Ratgeber und Artikel (Rechtsbegriffe, Definitionen und Erläuterungen) im Rechtswörterbuch vorhanden.

Abkürzungsverzeichnis
Alle Abkürzungen von A bis Z

Das Abkürzungsverzeichnis enthält mehr als 500 Abkürzungen und Erläuterungen zu allen wichtigen Rechtsbegriffen und juristischen Fachbegriffen - von A wie AbfallR bis Z wie ZPO.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Wobei können wir dir helfen?

Diese Seite enthält Informationen zum Thema Drittschadensliquidation, Bedeutung des Begriffs und Erläuterungen. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Rechtswörterbuch