Was bedeutet die Abkürzung?
DSL
Bedeutung:
Drittschadensliquidation
Begriff aus dem Zivilrecht, bedeutet: Drittschadensliquidation, abgekürzt: DSL
Eine sog. Drittschadensliquidation (DSL) regelt den Fall einer Schadensverlagerung. Sie kommt in Betracht, wenn ein Schaden typischerweise nicht beim Ersatzberechtigten sondern bei einem Dritten eintritt (der Ersatzberechtigte hat keinen Schaden und der geschädigte hat keinen eigenen Anspruch gegen den Schadensverursacher).
Rechtswörterbuch.de
zuletzt bearbeitet am
Weiterführend (externe Links):