Was bedeutet die Abkürzung?
u. m. A.
Bedeutung:
Urschriftlich mit Akten
bedeutet: Urschriftlich mit Akten, abgekürzt: u. m. A.
Aktenvermerk, Begriff aus der Verfügungstechnik. Die Formulierung Urschriftlich mit Akten wird im Rahmen einer behördlichen Verfügung verwendet, zum Beispiel bei Weiterleitung einer Ermittlungsakte nebst Anklageschrift an das Gericht.

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