Verkehrsrecht

Abmeldekosten

Anmelde- und Abmeldekosten als Schaden?

Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens (eine Reparatur des Fahrzeugs kommt nicht mehr in Betracht), fallen für die Abmeldung des beschädigten Fahrzeugs und die Anmeldung des Ersatzfahrzeugs Kosten bei der Zulassungsstelle sowie für die Beschaffung von Kennzeichen an.

Für diese Kosten kann in der Regel ohne besonderen Nachweis ein Pauschalbetrag in Höhe von 120 EUR in Ansatz gebracht werden. Die An- und Abmeldekosten stellen im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens einen ersatzfähigen Schaden dar.

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