Abstandsregelung
Abstandsregelungen sind in § 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) enthalten. Danach muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass hinter diesem Fahrzeug gehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst.
§ 4 StVO enthält jedoch keine konkrete Regelung, wie groß der Abstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug tatsächlich sein muss. In der Praxis gilt der Grundsatz, dass der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug dem Wert des halben Tachowertes bzw. Tachostands entsprechen muss.