Abtretung

Abtretung einer Forderung

Eine Forderung kann vom Gläubiger rechtsgeschäftlich (durch Vertrag) auf einen anderen übertragen werden. Es handelt sich um eine Abtretung der Forderung. Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

Neben dem rechtsgeschäftlichen Forderungsübergang gibt es in bestimmten Fällen auch Forderungsübergänge kraft Gesetzes (cessio legis).

Diese Seite teilen:

Rechtsquellen
Abtretung

Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Abtretung, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch