Abtretungserklärung
Durch eine Abtretungserklärung können Forderungen von einem Gläubiger auf einen anderen übergehen.
Bei der Abtretungserklärung selbst handelt es sich also um einen Vertrag, den der alte Gläubiger mit dem neuen Gläubiger schließt. Dieser Vertrag kann grundsätzlich formfrei sein. Das bedeutet, es gibt in den meisten Fällen keine gesetzlichen Formvorschriften für eine Abtretungserklärung.
Im Falle eines Verkehrsunfalls kommt es häufig zur Abtretung der Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung an die Kfz-Werkstatt, d.h. der Geschädigte tritt seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung an an einen Dritten, hier die Werkstatt in der das Fahrzeug repariert wird, ab