Akteneinsicht
Das Recht auf Akteneinsicht gehört zum Verfahrensrecht und bedeuet, dass durch die Verfahrensbeteiligten Einsicht in Akten genommen werden kann, die für ein Verfahren maßgebliche Sachverhalte und/ oder behördliche oder gerichtliche Vorgänge dokumentieren.
Das Einsichtsrecht steht den Verfahrensbeteiligten am Aufbewahrungsort der Akten bei Gericht oder der jeweiligen Behörde zu.