Akteneinsicht

Das Recht auf Akteneinsicht gehört zum Verfahrensrecht und bedeuet, dass durch die Verfahrensbeteiligten Einsicht in Akten genommen werden kann, die für ein Verfahren maßgebliche Sachverhalte und/ oder behördliche oder gerichtliche Vorgänge dokumentieren.

Das Einsichtsrecht steht den Verfahrensbeteiligten am Aufbewahrungsort der Akten bei Gericht oder der jeweiligen Behörde zu.

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