Strafrecht

Aktenversendungspauschale

Die Aktenversendungspauschale ist eine Gebühr, die für die Versendung der Akte erhoben wird. Kostenschuldner ist der Anwalt. Dieser muss bei Berechnung der Pauschale gegenüber seinem Mandanten die Pauschale zuzüglich Umsatzsteuer geltend machen.

Die Erhebung einer Aktenversendungspauschale ist allerdings unzulässig, wenn die Akte auf der Geschäftsstelle bereitgestellt oder in das Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wird.

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