Arbeitsrecht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Praktische Bedeutung hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz somit insbesondere im Arbeitsrecht.

AGG

Rechtsquellen zum Thema
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 1 AGG Ziel des Gesetzes
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