Anhörung des Betriebsrats

Neben der Beteiligung des Betriebsrats ist in vielen Fällen nur eine Anhörung vorgesehen. Hauptanwendungsfall ist die Anhörung des Betriebsrats zu Kündigungen.

Im Rahmen der Anhörung kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber zum Beispiel auch Vorschläge unterbreiten. Diese Vorschläge muss der Arbeitgeber jedoch nicht unbedingt beachten. Er muss sie zur Kenntnis nehmen und kann prüfen, ob und inwieweit er darauf eingeht. Der Arbeitgeber bleibt trotzdem alleine entscheidungsberechtigt.

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