Arbeitsrecht

Betriebsrat

Der Betriebsrat ist eine gewählte betriebliche Interessenvertretung, die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählt wird. Dem Betriebsrat stehen vor allem in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte zu.

Betriebsräte können in allen Betrieben gewählt werden, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen 3 wählbar sind.

Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer. In Betrieben mit in der Regel nicht mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat nur aus einer Person. Bei größeren Betrieben beträgt die Zahl der Mitglieder mindestens drei und steigt gemäß § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) weiter an.
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