Verkehrsrecht

Anscheinsbeweis

Der Anscheinsbeweis (auch: prima-facie-Beweis) schafft eine Beweiserleichterung bei typischen Lebenssachverhalten, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (BGH, Urt. v. 05.11.2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 106, 308, NJW 2004, 3623).

Steht ein Anscheinsbeweis fest, so obliegt es der Gegenseite, ihn zu erschüttern. Dies ist der Fall, wenn festzustellende tatsächliche Umstände einen anderen atypischen Geschehensablauf ernstlich nahelegen

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