Antragsdelikt
Ein Antragsdelikt ist eine Straftat, die grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt wird.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Antragsdelikten, relative Antragsdelikte (diese können auch bei fehlendem Strafantrag verfolgt werden, allerdings nur bei einem öffentliche Interesse. Beispiel: einfache vorsätzliche Körperverletzung) und absolute Antragsdelikte (diese sind immer antragsbedürftig, Beispiele sind Hausfriedensbruch, Beleidigung).