Erbrecht

Anwachsung

Unter dem Begriff Anwachsung versteht man die anteilige Erhöhung der Erbteile der übrigen eingesetzten Erben bei Wegfall eines Erben.

Sind mehrere Erben in der Weise eingesetzt, dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen, und fällt einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls weg, so wächst dessen Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an. Sind einige der Erben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt, so tritt die Anwachsung zunächst unter ihnen ein (§ 2094 Abs. 1 BGB).

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Rechtsquellen zum Thema Anwachsung 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 2094 BGB Anwachsung
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