Arbeitsbefreiung
Arbeitsbefreiung für Betriebsratsmitglieder
Das Amt des Betriebsratsmitglieds wird als privatrechtliches Ehrenamt grundsätzlich unentgeltlich geführt. Ein Betriebsratsmitglied darf aus seiner Mitgliedschaft keinen Vorteil ziehen, den nicht das Gesetz mit ihr verbindet. Es sollen aber auch keine Nachteile entstehen. Durch die Amtsführung während der Arbeitszeit darf keine Minderung des Arbeitsentgelts eintreten.
Eine betriebsbedingte Inanspruchnahme von Freizeit ist demnach in gewissen Grenzen durch entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts auszugleichen.