Ausschlussfrist
Ausschlussfristen (auch Verfallsfristen genannt) können z.B. in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart werden. Danach erlöschen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer vereinbarten Frist gegenüber dem Vertragspartner oder gegebenenfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Zweck einer Ausschlussfrist ist, Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gewissheit über das Bestehen von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zu verschaffen. Sie dienen damit der Rechtsklarheit und dem Rechtsfrieden.