Ausschlussfrist

Ausschlussfristen (auch Verfallsfristen genannt) können z.B. in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart werden. Danach erlöschen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer vereinbarten Frist gegenüber dem Vertragspartner oder gegebenenfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Zweck einer Ausschlussfrist ist, Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gewissheit über das Bestehen von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zu verschaffen. Sie dienen damit der Rechtsklarheit und dem Rechtsfrieden.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Ausschlussfrist, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch