Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag

Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Gewährung des vereinbarten Arbeitsentgelts (Arbeitslohn) verpflichtet. Bereits durch die Vertragsanbahnung entsteht eine Sonderverbindung zwischen den Parteien, durch die konkrete Verhaltenspflichten, wie zum Beispiel Mitteilungs-, Obhuts- und Verschwiegenheitspflichten, begründet werden.

Für den Abschluss des Arbeitsvertrags gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dies beinhaltet die Freiheit zu entscheiden, ob, mit wem, mit welchem Inhalt und in welcher Form der Vertrag geschlossen werden soll. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden. Seit Innkrafttreten des Nachweisgesetzes hat aber der Arbeitnehmer einen Anspruch auf schriftliche Dokumentation der für ihn geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen. Ein Formzwang kann aber zum Beispiel durch eine Betriebsverenbarung oder einen Tarifvertrag festgelegt werden.

Aus dem Arbeitsvertrag lassen sich u.a. folgende Pflichten herleiten:

  1. Pflicht des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung. Diese Pflicht ist im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen. Außerden hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung grundsätzlich in Vorleistung zu erbringen. Die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist vom Arbeitgeber einklagbar.
  2. Den Arbeitnehmer können weiterhin Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag treffen, zum Beispiel Treuepflichten, Verschwiegenheitspflichten, Wettbewerbsverbote oder Rücksichtsnahmepflichten
  3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu vergüten.
  4. Zu den Nebenpflichten des Arbeitgebers zählen u.a. die allgemeine Fürsorgepflicht, die Beschäftigungspflicht und die Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitgebers.

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