Arbeitsrecht | Berufspraktikant
Praktikanten im Sinne des Gesetzes sind z. B. Studenten an Hochschulen, bei denen die Studienordnung bzw. Prüfungsordnung eine fachpraktische Tätigkeit in einem Betrieb vorschreiben. Hier steht in der Regel der Ausbildungszweck im Vordergrund.
Daneben gibt es jedoch auch Praktikanten, die ein Praktikum absolvieren, um in erster Linie Geld zu verdienen. Je nach Zweck des Praktikums sind die Vorschriften des BBiG oder die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften relevant, insbesondere wenn mangels Ausbildungszweck ein Arbeitsverhältnis begründet wird.