Zivilprozessrecht

Beweislast

Beweislastverteilung - wer muss was beweisen?

Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass jede Partei die für sie günstigen Tatsachen zu beweisen hat, soweit der Prozessgegner diese bestreitet und sie für die Entscheidung des Rechtsstreites erheblich sind. Zu beweisen sind demnach die substantiiert vorgetragenen und erheblichen Tatsachen, die vom Gegner bestritten wurden.

Regeln zur Beweislast können sich aber auch aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Hierbei ordnet das Gesetz an, wer eine Tatsache zu beweisen hat.

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