Dienstwagen
Als Dienstwagen (auch: Firmenwagen) wird ein Fahrzeug bezeichnet, welches dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber überlassen wird, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen.
Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für private Fahrten oder für Fahrten zwischen Wohnung und der Betriebsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und somit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
Regelungen zur Nutzung des Dienstwagens und Rückgabe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in der Regel durch eine zusätzliche Dienstwagenvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt.