Diskriminierung

Diskriminierung im Arbeitsrecht

Als Diskriminierung bezeichnet man eine durch Gesetz missbilligte Benachteiligung eines Menschen wegen eines oder mehrerer bestimmter Merkmale. Im Arbeitsrecht finden sich Diskriminierungsverbote vor allem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Diskriminierung, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch