Erbeinsetzung
Der Begriff Erbeinsetzung bedeutet, dass der Erblasser festlegt, wer sein Vermögen (oder einen Teil des Vermögens) nach seinem Tod als Erbe erhalten soll (§ 1937 BGB).
Die Erbeinsetzung ist der zentrale Inhalt eines Testaments. Der Erblasser kann eine oder mehrere Personen als Erben bestimmen. Die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger, sie treten in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein (§ 1922 BGB).