Arbeitsrecht

Erwerbsminderungsrente

Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbständige, wenn Sie voll- oder teilweise erwerbsgemindert sind.

Der Anspruch auf diese Leistung steht jedem Arbeitnehmer zu, der mindestens fünf Jahre vor Beginn der Erwerbsminderung rentenversicherungspflichtig gearbeitet und mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe erhalten Arbeitnehmer nur, sofern es Ihnen gesundheitlich nicht möglich ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten.

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