Fürsorgepflicht
Die Fürsorgepflicht ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.
Unter der Fürsorgepflicht ist die Verpflichtung des Arbeitgebers zu verstehen, seine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebes nach Treu und Glauben billigerweise möglich ist (BAG, 16.02.2012 – 8 AZR 98/11).