Geschäftsordnung
Neben der Satzung einer Gesellschaft, dem Gesellschaftsvertrag, können mit Nebenordnungen weitere Regelungen geschaffen werden, z.B. durch eine Geschäftsordnung für die Befugnisse des GmbH Geschäftsführers.
Neben der Satzung einer Gesellschaft, dem Gesellschaftsvertrag, können mit Nebenordnungen weitere Regelungen geschaffen werden, z.B. durch eine Geschäftsordnung für die Befugnisse des GmbH Geschäftsführers.