Erbrecht

Nachlassgericht

Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht.

Das Nachlassgericht ist für die Anordnung der Pflegschaft, die Auswahl, Bestellung und Beaufsichtigung des Nachlasspflegers zuständig.

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Nachlasspflegschaft
Nachlasspflegschaft k.A. (...)

Rechtsquellen zum Thema Nachlassgericht 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 1962 BGB Zuständigkeit des Nachlassgerichts
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