Nachlassgericht
Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht.
Das Nachlassgericht ist für die Anordnung der Pflegschaft, die Auswahl, Bestellung und Beaufsichtigung des Nachlasspflegers zuständig.
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§ 1962 BGB - Zuständigkeit des Nachlassgerichts
Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das [...]
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