Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit ist eine Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Eine solche Nebentätigkeit kann entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt werden.

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich zulässig, das bedeutet, der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht ohne Weiteres verbieten. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Nebentätigkeit zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses führt, zum Beispiel wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung unter der Nebentätigkeit leidet. In einem solchen Fall kann die Ausübung einer Nebentätigkeit unzulässig sein.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Nebentätigkeit, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch