Arbeitsrecht

Arbeitszeit

Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.

Gesetzlich geregelt ist die Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es enthält Mindeststandards des Arbeitnehmerschutzes bei der Heranziehung des Arbeitnehmers, insbesondere Begrenzungen der maximal zulässigen Arbeitszeit, Vorgaben für Ruhepausen und Ruhezeiten und Beschäftigungsverbote an Sonn- und Feiertagen.

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Rechtsquellen zum Thema Arbeitszeit 3 weitere Treffer im Gesetz

§ 1 ArbZG Zweck des Gesetzes
§ 3 ArbZG Arbeitszeit der Arbeitnehmer
§ 4 ArbZG Ruhepausen
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