Arbeitsrecht

Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit ist eine Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Eine solche Nebentätigkeit kann entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt werden.

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich zulässig, das bedeutet, der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht ohne Weiteres verbieten. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Nebentätigkeit zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses führt, zum Beispiel wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung unter der Nebentätigkeit leidet. In einem solchen Fall kann die Ausübung einer Nebentätigkeit unzulässig sein.

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