Neufahrzeug

Wann ist ein Fahrzeug fabrikneu?

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Voraussetzungen

Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 15.10.2003 - VIII ZR 227/02) ist ein Fahrzeug fabrikneu,

  • wenn es aus neuen Materialien zusammengesetzt und unbenutzt ist,
  • wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut wird,
  • wenn es keine durch längere Standzeit bedingte Mängel aufweist und nach der Herstellung keine erheblichen Beschädigungen eingetreten sind und
  • wenn zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.

Nur wenige Kilometer Laufleistung

Ein Fahrzeug kann auch noch als Neufahrzeug bezeichnet werden, wenn es bis zu zehn Kilometer auf dem Tacho hat. Denn jedes Fahrzeug wird bis zur Auslieferung eine gewisse Strecke bewegt, beispielswiese bei der Verladung oder bei Kontrollen. Es darf jedoch nicht als Ausstellungs- und Probefahrzeug im Straßenverkehr verwendet worden sein, da dies in der Regel eine Nutzung darstellt.

Fahrzeug mit Tageszulassung

Hat das Fahrzeug eine sog. Tageszulassung, handelt es sich in der Regel trotzdem noch um ein Neufahrzeug. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Fahrzeug mit einem Kilometerstand von weniger als zehn Kilometern nur für einen kurzen Zeitraum auf einen Händler zugelassen war. Ein Fahrzeug mit einer solchen Tageszulassung hat zwar streng betrachtet einen Vorbesitzer, gilt in der Regel jedoch als Neufahrzeug, vorausgesetzt es ist frei von Mängeln und zwischen Zulassung und Verkauf liegen höchstens zwölf Monate.

Höchsten 12 Monate Lagerdauer

Nach der Verkehrsanschauung ist die Lagerdauer für den Wert eines Kraftfahrzeugs stets von wesentlicher Bedeutung. Eine lange Standdauer ist regelmäßig ein wertmindernder Faktor. Jedes Kraftfahrzeug unterliegt einem Alterungsprozess, der bereits mit der Auslieferung durch den Hersteller beginnt. Grundsätzlich verschlechtert sich der Zustand eines Fahrzeugs durch Zeitablauf auf Grund von Materialermüdung, Oxydation und anderen physikalischen Veränderungen. Daher ist in der Regel idavon auszugehen, dass eine Lagerzeit von mehr als 12 Monaten die Eigenschaft fabrikneu eines Fahrzeugs beseitigt.

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