Verkehrsrecht

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadenversicherung und unterliegt den geltenden Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 74–87 VVG).

Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sind ähnlich Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten die Bedingungen, die bei Vertragsschluss vereinbart worden sind.

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