Verkehrsrecht

Restwert

Der Restwert eines beschädigten Fahrzeugs

Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeuges im beschädigten oder zerstörten Zustand.

Bei der Berechnung des Veräußerungswertes des beschädigten Fahrzeuges ist von dem Preis auszugehen, den der Geschädigte bei hinreichenden Bemühungen alsbald hätte erzielen könnte

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