Schichtarbeit
Im Falle der Schichtarbeit besteht die Notwendigung zur Erbringung der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum als die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus. Schichtarbeit wird daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer festgelegten zeitlichen Reihenfolge erbracht.
Bei der Schichtarbeit arbeitet ein Teil der Arbeitnehmer eines Betriebs, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat. Beide Beschäftigungsgruppen lösen sich jeweils nach einem feststehenden Schichtplan ab.
Gesetzliche Regelungen zur Schichtarbeit finden sich zum Beispiel im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Schichtarbeit ergibt sich entweder aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag.