Sozialer Arbeitsschutz
Der sog. soziale Arbeitsschutz umfasst zum einen Regelungen zur Arbeitszeit (geregelt im ArbZG), zum anderen aber auch Schutzvorschriften für bestimmte Personengruppe wie erwerbstätige Mütter (geregelt im MuSchG) und Jugendliche (geregelt im JArbSchG)