Arbeitsrecht

Arbeitsschutz

Was versteht man unter Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht.

Wesentliche Regelungen zum technischen Arbeitsschutz finden sich im Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG). Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Neben den in § 3 ArbSchG normierten Grundpflichten sind in § 4 ArbSchG allgemeine Grundsätze festgelegt, wie der Arbeitsschutz auszugestalten ist. Danach ist die Arbeit so zu gestalten, dass eine psychische und physische Gefährdung möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Bei den zu treffenden Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen wie Jugendliche oder werdende Mütter sind zu berücksichtigen. Den Beschäftigten sind darüber hinaus geeignete Anweisungen zu erteilen. Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

Mehr zum Thema Arbeitsschutz 2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Pflicht zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ergibt sich aus § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hiernach hat der Arbeitgeber (...)
Sozialer Arbeitsschutz
Sozialer Arbeitsschutz Der sog. soziale Arbeitsschutz umfasst zum einen Regelungen zur Arbeitszeit (geregelt im ArbZG), zum anderen aber auch Schutzvorschriften für (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Arbeitsschutz, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Arbeitsschutz