Stammes- und Liniensystem
Die Erbfolge der Verwandten untereinander wird durch das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Danach gehören zu den Erben der ersten Ordnung die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel), zu den Erben der zweiter Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Tante und Onkel), zu den Erben der dritten Ordnung die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge und zu den Erben der vierten Ordnung die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Nach dem Stammesprinzip begründet jedes Kind des Erblassers als Stammvater oder Stammmutter einen neuen Stamm innerhalb der ersten Ordnung, zu dem alle seine Abkömmlinge gehören.