Streik
Als Streik wird die von von mehreren Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte vorübergehende Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung eines kollektiven Interesses bezeichnet.
Ein solcher Streik ist als Mittel des Arbeitskampfs grundsätzlich zulässig. Er muss allerdings von einer Gewerkschaft durchgeführt werden und darf nicht gegen die allgemeine Rechtsordnung verstoßen. Beschäftigte mit Beamtenstatus dürfen nicht einem Streik teilnehmen.
Während eines Streiks besteht das Arbeitsverhältnis fort. Lediglich die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (Die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung für den Arbeitnehmer und die Pflicht zur Entgeltzahlung für den Arbeitgeber) sind für die Dauer des Streiks ausgesetzt.