Arbeitsrecht

Arbeitskampf

Der Begriff Arbeitskampf bezeichnet eine von den Tarifparteien (Gewerkschaft und Arbeitgeber) oder Arbeitgeberverband) kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck.

Wichtigstes Mittel im Arbeitskampf auf Seite der Arbeitnehmer ist der Streik. Regelmäßiges Ziel eines Arbeitskampfes ist der Abschluss eines Tarifvertrags.

Mehr zum Thema Arbeitskampf 1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Tarifvertrag
Tarifvertrag Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeberverband oder Arbeitgebern und einer Gewerkschaft zur Regelung von Rechten (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Arbeitskampf, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Arbeitskampf