Verkehrsrecht

Zulassungsbescheinigung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist ein amtlicher Nachweis daüber, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erteilt wurde und auf welches Kennzeichen das Fahrzeug zugelassen ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsbehörde ausgestellt und ist gem. § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung bei Betrieb des Fahrzeugs ständig mitzuführen.

Bei der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) handelt es sich um eine Bescheinigung über

  • die Beschaffenheit eines bestimmten Kraftfahrzeugs und
  • die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. 

Beachte: Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Kein Nachweis über das Eigentum an einem Fahrzeug, sie enthält lediglich Angaben zum Halter des Fahrzeugs.


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