Abgrenzung Verwaltungsakt - verwaltungsrechtlicher
Mit dem Verwaltungsakt hat der verwaltungsrechtliche Vertrag Folgendes gemeinsam: er dient der Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen; an ihm ist weiter in aller Regel eine Behörde beteiligt; für ihn gelten sodann die Regeln des VwVfG über das Verwaltungsverfahren (§ 9 VwVfG).
Der maßgebliche Unterschied liegt in dem Zustandekommen der Regelung: Der Verwaltungsakt wird einseitig durch die Behörde erlassen, der verwaltungsrechtliche Vertrag wird einvernehmlich zwischen den Parteien geschlossen.
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Verwaltungsakt
Der Begriff Verwaltungsakt ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Ein Verwaltungsakt ist danach jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine [...]
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