Actio libera in causa
Bei einer actio libera in causa (a.l.i.c.) setzt der Täter in schuldfähigem Zustand durch sich-Berauschen oder anderweitiges Versetzen in einen schuldunfähigen Zustand eine Ursachenreihe in Gang, in deren Verlauf er bei eingetretener Schuldunfähigkeit den tatbestandsmäßigen Erfolg verwirklicht. Anknüpfungspunkt für die Beurteilungdieser Handlung als Straftat ist dann nicht die eigentlich rechtsgutverletzende Handlung, sondern das verantwortliche In-Gang-Setzen der Ursachenreihe, an deren Ende der tatbestandliche Erfolg steht.
Es wird unterschieden zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger actio libera in causa.