Strafrecht

Äquivalenztheorie, Bedingungstheorie

Nach der Äquivalenztheorie (auch: Bedingungstheorie) liegt ein Kausalzusammenhang vor, wenn die Handlung des Täters nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass nicht der ganz konkrete, zu dieser Zeit in dieser Weise geschehene Erfolg entfiele.

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Kausalität
Kausalität Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg (...)
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