Akkusationsprinzip
Das Akkusationsprinzip wird auch als Anklagegrundsatz bezeichnet und ist eine Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens.
Der Anklagegrundsatz (§ 151 StPO) besagt, dass ein strafgerichtliches Verfahren nur aufgrund einer förmlichen Anklage durchgeführt werden darf. Zuständig hierfür ist gemäß § 152 StPO die Staatsanwaltschaft.