Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
Ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, wenn der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Rechtsschutzform hat.
Wenn sich mehrere Verfahrensarten anbieten, ist der Kläger gehalten, die einfachste und die am weitesten gehende Klageart zu wählen.