Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

Ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, wenn der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Rechtsschutzform hat.

Wenn sich mehrere Verfahrensarten anbieten, ist der Kläger gehalten, die einfachste und die am weitesten gehende Klageart zu wählen.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch