Effektivste Klageart
Eine Klage wird mangels allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgewiesen, wenn sie auf eine sinnlose oder doppelte Inanspruchnahme der Gerichte hinausläuft. Deshalb ist - ausgehend vom materiellen Begehren des Klägers - diejenige Klageart zu wählen, die auf den einfachsten und weitestgehenden Rechtsschutz angelegt ist (§ 88 VwGO). Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich unter-schiedliche Klagearten zur Erreichung des Rechtsschutzzieles anbieten.
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Klagebegehren KlageWeitere Themen
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Ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis ist nur gegeben, wenn der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Rechtsschutzform hat. Wenn sich mehrere Verfahrensarten anbieten, ist der Kläger [...] -
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Die Klageart wird nach dem Ziel der Klage beurteilt. Es sind Leistungsklagen, Feststellungsklagen und Gestaltungsklagen denkbar. Leistungsklagen sind auf die Verurteilung des Beklagten zu einer [...]
Gesetze und Verordnungen
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§ 88 VwGO -
Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht [...]
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