Strafrecht

Anstiftung, Bestimmen

Bestimmen bedeutet nach h.M. das Hervorrufen des Tatentschlusses durch psychische Beeinflussung.

Das Bestimmen ist auch in Mittäterschaft oder unmittelbarer Täterschaft möglich. Auch das Umstimmen eines bereits fest zur Tat entschlossenen Täters (omnimodo facturus) zu einer anderen oder einer schwereren Tat ist Anstiftung, nicht jedoch das "Abstiften" zu einer leichteren Tat (dann aber evt. Beihilfe).

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