Anstiftung, Bestimmen
Bestimmen bedeutet nach h.M. das Hervorrufen des Tatentschlusses durch psychische Beeinflussung. Das Bestimmen ist auch in Mittäterschaft oder unmittelbarer Täterschaft möglich.
Auch das Umstimmen eines bereits fest zur Tat entschlossenen Täters (omnimodo facturus) zu einer anderen oder einer schwereren Tat ist Anstiftung, nicht jedoch das "Abstiften" zu einer leichteren Tat (dann aber evt. Beihilfe).
Weitere Themen
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Täterschaft
Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst (unmittelbare Täterschaft) oder durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als [...] -
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