Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Diese Arbeit wird vom (abhängigen, unselbständigen) Arbeitnehmer geleistet. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung.
Das Arbeitsrecht ist als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden. Es dient auch heute überwiegend dem Schutz des Arbeitnehmers.
Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag, den er mit dem Arbeitgeber schließt, regelmäßig das wichtigste Rechtsgeschäft.
Wichtige arbeitsrechtliche Gestze sind das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Mindestlohngesetz.