Auswahlermessen
Innerhalb des Auswahlermessens ist es der Entscheidung der Behörde überlassen, welche rechtmäßige sowie sachgerechte und zweckmäßige Auswahl von mehreren zulässigen Maßnahmen sie trifft.
Innerhalb des Auswahlermessens ist es der Entscheidung der Behörde überlassen, welche rechtmäßige sowie sachgerechte und zweckmäßige Auswahl von mehreren zulässigen Maßnahmen sie trifft.